Ratgeber · Musik
Welche Musik darf ich im Firmenvideo nutzen?
Der Lieblingssong aus dem Radio ist schnell unterlegt – und schnell ein Problem. So findest du Musik, die du für dein Firmenvideo nutzen darfst.
Kurz gesagt
Musik ist fast immer urheberrechtlich geschützt. Wer sie in einem Video für seine Firma nutzt, braucht dafür ein Nutzungsrecht, das genau diesen Zweck abdeckt: geschäftliche Nutzung, Veröffentlichung im Netz und – falls geplant – bezahlte Bewerbung des Videos.
Warum der Hit aus dem Radio schwierig ist
Bekannte Songs gehören Musikverlagen und Plattenfirmen. Dass du einen Song gekauft oder gestreamt hast, erlaubt dir nur das Anhören, nicht die Verwendung in einem eigenen Video. Für Firmenvideos brauchst du in der Regel eine eigene Vereinbarung mit den Rechteinhabern – für kleine Betriebe meist zu teuer und zu aufwendig.
Musik aus den Plattformen selbst
Instagram, TikTok und YouTube bieten eigene Musik an. Für Firmenkonten ist die Auswahl oft eingeschränkt, und die Bedingungen gelten meist nur innerhalb der jeweiligen Plattform. Wer dasselbe Video auch auf der Webseite, in einer Anzeige oder auf einer anderen Plattform zeigen will, sollte die Bedingungen genau lesen. Plattformen ändern ihre Regeln und Musikbibliotheken regelmäßig.
Musikbibliotheken und eigene Musik
Es gibt Anbieter, bei denen du Musik für Videos erwirbst. Wichtig ist, was in den Nutzungsbedingungen steht:
- Ist die geschäftliche Nutzung erlaubt?
- Gilt die Erlaubnis für alle Plattformen, auf denen du veröffentlichen willst?
- Darfst du das Video als Anzeige bewerben?
- Gilt die Erlaubnis auch nach Ende eines Abos für bereits veröffentlichte Videos?
- Wie gehst du vor, wenn eine automatische Musikerkennung dein Video markiert?
„Kostenlos“ heißt übrigens nicht automatisch „für alles erlaubt“. Auch bei freier Musik können Bedingungen gelten, etwa eine Namensnennung.
Und wenn eine Plattform mein Video markiert?
Automatische Erkennungssysteme wie YouTube Content ID vergleichen Musik mit hinterlegten Aufnahmen. Dabei kann es auch Fehltreffer geben. In den meisten Fällen kannst du direkt in der Plattform widersprechen. Hilfreich ist ein Nachweis, woher die Musik stammt und unter welchen Bedingungen du sie nutzt.
So machst du es dir leicht
- Nutze Musik aus einer Quelle mit klaren, schriftlichen Bedingungen.
- Speichere dir den Nachweis zu jedem Titel (Link oder Kopie der Bedingungen).
- Für Videos mit Sprache: lieber ein Instrumentalstück, damit man dich gut versteht.
Musik in Fipsta
In Fipsta ist Musik inklusive. Die Titel darfst du im Rahmen der Nutzungsbedingungen in deinen mit Fipsta erstellten Videos verwenden – privat und geschäftlich, auch für bezahlte Bewerbung dieser Videos. Zu jedem Titel gibt es auf der Musikseite eine Hörprobe und einen eigenen Nutzungsnachweis, den du bei einem Widerspruch verlinken kannst.
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Im Zweifel lass dich fachlich beraten, zum Beispiel von einer Anwältin oder einem Anwalt oder deiner Kammer.