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Ratgeber · Recht allgemein

Muss ich mein Instagram-Video als Werbung kennzeichnen?

Du zeigst deinen Betrieb, deine Produkte, deine Arbeit. Ist das schon Werbung, die gekennzeichnet werden muss? Ein allgemeiner Überblick.

Stand: 27.09.2026 · Lesezeit ca. 4 Minuten

Der Grundgedanke

Wer im Netz Werbung macht, darf das nicht verstecken. Zuschauer sollen erkennen können, dass ein Beitrag einen geschäftlichen Zweck hat. In Deutschland ergibt sich das vor allem aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), dem Medienstaatsvertrag und dem Digitale-Dienste-Gesetz.

Eigenes Firmenkonto: oft schon erkennbar

Postest du auf dem Konto deiner Firma über deine eigenen Leistungen, ist der geschäftliche Zweck häufig schon aus den Umständen erkennbar: Name, Profil und Inhalt zeigen, dass hier ein Betrieb spricht. Viele Fachleute empfehlen trotzdem, im Zweifel zu kennzeichnen – vor allem bei Rabattaktionen, Gewinnspielen oder wenn das Konto eher privat wirkt.

Hier solltest du kennzeichnen

Üblich sind die Wörter „Anzeige“ oder „Werbung“ gut sichtbar am Anfang – im Bild und im Begleittext. Hashtags ganz am Ende oder englische Kürzel reichen nach verbreiteter Ansicht nicht aus.

Die Werkzeuge der Plattformen

Instagram, TikTok und YouTube haben eigene Schalter für bezahlte Partnerschaften bzw. Werbeinhalte. Nutze sie zusätzlich, wenn eine Kooperation dahintersteckt. Wird ein Beitrag als Anzeige gebucht, kennzeichnet die Plattform ihn in der Regel selbst.

Noch zwei Punkte, die oft vergessen werden

So hilft Fipsta

Vor dem Export fragt der Rechte-Check in Fipsta, ob es sich um Werbung handelt. Sagst du Ja, setzt Fipsta „Anzeige“ ins Bild und in den Begleittext und erinnert dich an die Einstellungen der Plattform. Außerdem fragt Fipsta nach erkennbaren Personen. Die Entscheidung triffst du – Fipsta ist eine Hilfe, keine Rechtsprüfung.

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